CD-MP3-Player aus dem Auto geklaut
onlineurteile.de - Der Besitzer eines Cabrios staunte nicht schlecht. Als er morgens zur Arbeit fahren wollte, war das Auto aufgebrochen. Die Diebe hatten die Scheibe eingeschlagen und den CD-MP3-Player "mitgehen lassen". Damit aber nicht genug. Sie hatten sich nebenbei auch noch ausgetobt und das Verdeck an mehreren Stellen aufgeschlitzt, den Lack zerkratzt und die Kotflügel zerbeult.
Seine Teilkaskoversicherung ersetzte die Kosten des Musikgeräts und regulierte den Schaden an der Scheibe - sonst nichts. Vergeblich forderte der Cabriobesitzer Ersatz für die anderen Reparaturkosten, seine Klage wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen (IV ZR 212/05). Nur in der Vollkaskoversicherung umfasse der Versicherungsschutz auch Schäden durch mutwilliges Handeln ("Vandalismus"), so die Bundesrichter.
Die Teilkaskoversicherung versichere dagegen nur Schäden am Fahrzeug, die unmittelbar durch einen Diebstahl entstehen. Deshalb werde die Scheibe ersetzt. Denn die sei eingeschlagen worden, um aus dem Wageninneren etwas zu stehlen. Für die Schäden an der Karosserie gelte das aber nicht. Um an den CD-MP3-Player heranzukommen, müssten Diebe nicht das Auto verkratzen. Sie hätten die Kratzer und Beulen zwar während des Diebstahls verursacht, aber sozusagen nebenbei und aus Bosheit. Dies hänge nicht ursächlich mit dem Diebstahl zusammen.