Chefarzt mobbt Oberarzt
onlineurteile.de - Seit 1987 war der Neurochirurg in der Klinik beschäftigt, seit 1990 als Oberarzt der Neurochirurgischen Abteilung. Deren kommissarische Leitung übernahm der Mediziner 2001, als der Chefarzt in Pension ging. Vergeblich bewarb er sich um dessen Stelle. Der Klinikträger zog einen externen Bewerber vor. Von Anfang an gab es zwischen den beiden Ärzten Reibereien. Ein Versuch der Klinik, den Konflikt zu lösen, fruchtete nichts.
Der Oberarzt fühlte sich vom "Chef" gemobbt und blieb schließlich wegen einer psychischen Erkrankung monatelang dem Dienst fern. Vom Arbeitgeber forderte er, ihm einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, an dem er der Konfrontation mit dem Chefarzt aus dem Weg gehen könne. Eine gleichwertige Tätigkeit sei im Haus nicht vorhanden, wiegelte die Klinikleitung ab.
Dann klagte der Oberarzt auf Schmerzensgeld: Ständig habe der Chefarzt seine fachliche Qualifikation in Frage gestellt und ihn als Person herabgewürdigt, bis er schließlich krank geworden sei. Dafür stehe ihm eine Entschädigung zu, entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 593/06). Nach der Beweisaufnahme stand für die Bundesrichter fest, dass der Chefarzt im zwischenmenschlichen Umgang "mobbingtypische Verhaltensweisen" an den Tag gelegt hatte.
Damit habe er die psychische Erkrankung des Oberarztes schuldhaft herbeigeführt. Anspruch auf Schmerzensgeld bestehe auch gegenüber dem Klinikträger, der den Oberarzt nicht beschützt habe und für das Fehlverhalten des Chefarztes geradestehen müsse. Wenn es in der Klinik keinen adäquaten, anderen Arbeitsplatz gebe, könne das Mobbing-Opfer allerdings nicht verlangen, im Haus versetzt zu werden. Die Klinik müsse den Chefarzt auch nicht entlassen.