"Christiansdottir"

... ist als Zweitname für ein Mädchen zulässig

onlineurteile.de - In Island ist diese Zusammenstellung als Beiname für Mädchen üblich. Er besteht aus dem Vornamen des Vaters und der Endung "dottir", das bedeutet: "Tochter des". Ein deutscher Standesbeamter wollte diesen Beinamen für ein Mädchen nicht akzeptieren, obwohl es einen weiteren (nach deutschem Sprachverständnis eindeutig weiblichen) Vornamen bekommen sollte. "Christiansdottir" sei kein Vorname, meinte er, in Island werde diese Art Kombination nur als Zwischenname gebraucht.

Beim Kammergericht in Berlin setzten die Eltern ihren Namenswunsch durch (1 W 71/05). Die Wahl der Vornamen sei grundsätzlich frei, so die Richter. Diese Freiheit der Eltern finde ihre Schranke allenfalls dort, wo das Kindeswohl gefährdet werde, weil z.B. ein ausgefallener Name das Kind der Lächerlichkeit preisgebe.

Der Name "Christiansdottir" sei in seinem Herkunftsland eindeutig dem weiblichen Geschlecht zugeordnet, er weise durch seine Endung darauf hin. Zusammen mit einem zweiten, weiblichen Vornamen stelle die Zuordnung zum Geschlecht erst recht kein Problem dar. Die Eignung eines Namens als Vorname sei nicht schon deshalb zu verneinen, weil er nach deutschem Sprachgebrauch nicht eindeutig als Vorname zu identifizieren sei.