Coca-Cola-Trinker fordert Schmerzensgeld
onlineurteile.de - Ein Mann führte seine Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 2) auf den Dauerkonsum von Coca-Cola zurück. Zucker und Koffein im süßen Getränk hätten bei ihm eine Art Suchtverhalten hervorgerufen, das seine Selbstkontrolle ausgeschaltet habe. Er verklagte den Hersteller auf Schmerzensgeld. Beim Landgericht Essen kam der Mann damit nicht durch (16 O 265/01). Hersteller hafteten nur für fehlerhafte Produkte, so die Richter. Produkte seien aber nicht fehlerhaft, wenn den Verbrauchern die damit verbundenen Risiken bekannt seien und bewusst in Kauf genommen würden.
Das gelte für Tabakwaren und Alkohol, das gelte auch für Coca-Cola. Bekanntlich enthalte Coca-Cola sehr viel Zucker, und genau auf den süßen Geschmack des Getränks komme es den meisten Verbrauchern an. Der Kläger selbst habe erklärt, dass ihm die "Coca-Cola light"-Variante wegen der enthaltenen Süßstoffe suspekt gewesen sei. Bereits in den 90er Jahren sei allgemein bekannt gewesen, dass Dauerkonsum von Coca-Cola zu erheblichen Gesundheitsschäden führen könne (Zahnschäden, Übergewicht und typische Folgeerkrankungen wie Diabetes etc.).
Das gelte allgemein für zuckerhaltige Speisen und Getränke, was zum Allgemeinwissen gehöre. Jeder Verbraucher habe sich darüber in Zeitungen, Massenmedien oder Info-Broschüren der Krankenkassen informieren können. Der Hersteller dürfe sich auf diese Kenntnis der Verbraucher verlassen, vor allgemein bekannten Gefahren müsse er nicht warnen. Von Sucht könne hier allerdings keine Rede sein. Die Gewöhnung an Süßigkeiten bringe vielleicht Phänomene wie "Süßhunger" hervor. Derartige Empfindungen beeinträchtigten aber nicht die Selbstbestimmung der Konsumenten, sondern könnten "mit etwas Willensstärke überwunden" werden.