Computerspiel "Half-Life 2"
onlineurteile.de - Die DVD-Rom mit dem in den USA entwickelten Computerspiel "Half-Life 2" - genauer: mit den dafür nötigen Computerprogrammen - ist online und im deutschen Handel für ca. 50 Euro erhältlich. Spielen kann der Käufer damit allerdings erst, wenn er eine Internetverbindung zu den Servern der amerikanischen Produzenten herstellt und dort mit einer individuellen Kennung für sich einen "account" einrichtet. Jeder DVD-Rom ist eine Kennung zugeordnet, damit kann der Käufer nur einmal ein Konto einrichten.
Die Verbraucherzentrale beanstandete dies: Der Kunde könne praktisch die DVD-Rom nicht weiterverkaufen, weil das Computerspiel an den beim Produzenten eröffneten individuellen "account" gebunden sei. Das Kundenkonto dürfe nicht auf andere Personen übertragen werden. Das benachteilige die Kunden. Einmal im Handel, müsse solche Ware trotz des Urheberrechts frei zirkulieren können.
Der Bundesgerichtshof hatte jedoch keine Bedenken gegen die Art und Weise, wie das Computerspiel vertrieben wird (I ZR 178/08). Der Inhaber des Urheberrechts dürfe bestimmen, in welcher Weise er seine "Schöpfung" der Öffentlichkeit zugänglich mache. Den Käufern sei bewusst, dass sie kein abgeschlossenes Programm bekämen: Die DVD-Rom enthalte nur einige von vielen Elementen, die für das Spiel nötig seien.
Die einschlägige Klausel in den Geschäftsbedingungen bringe klar zum Ausdruck, dass das einmal eröffnete Konto nur vom Erstanmelder genutzt und nicht weitergegeben werden dürfe. Den Vertragszweck gefährde diese Einschränkung nicht: Der bestehe eben darin, dem Vertragspartner und Käufer der DVD-Rom die Teilnahme an dem Spiel zu ermöglichen, das über die Server der amerikanischen Hersteller angeboten werde.