Crash beim Ausfahren aus der Parkbucht
onlineurteile.de - Am rechten Straßenrand befanden sich Parkbuchten. Autofahrer Z fuhr relativ langsam an ihnen entlang, weil er selbst parken wollte. Trotzdem konnte er nicht mehr rechtzeitig anhalten, als knapp vor ihm ein Wagen rückwärts aus einer Parkbucht heraus auf die Straße stieß. Es kam zu einem Zusammenstoß, der an beiden Autos gravierende Blechschäden hinterließ.
Im Prozess um Schadenersatz schilderte die Unfallgegnerin den Vorfall so: Als sie zurückgerollt sei, sei der Wagen von A fast 100 Meter entfernt gewesen. Sie sei aber wegen einer roten Ampel vor ihr sehr langsam angefahren - nur deshalb habe Z ihr Auto noch auf Höhe der Parkbox "erwischt".
Während das Landgericht Z eine Mitschuld ankreidete, urteilte das Oberlandesgericht Köln, die Autofahrerin müsse zu 100 Prozent für den Schaden haften (5 U 26/11). Beim Anfahren vom Fahrbahnrand müssten Autofahrer sich so verhalten, dass jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei. Wer - noch dazu rückwärts! - aus einer Parkbucht ausfahre und mit einem Fahrzeug kollidiere, habe in der Regel nicht richtig aufgepasst und trage die Alleinschuld an dem Unfall.
Die Schilderung der Autofahrerin könne die glaubhaften Aussagen von Z und diverser Zeugen nicht erschüttern. Alle hätten übereinstimmend berichtet, das ausfahrende Auto sei beim Aufprall noch schräg zur Fahrbahn gestanden - daher erscheine die Version der Fahrerin, sie habe da schon längst ausgeparkt gehabt, äußerst fraglich. Doch auch wenn ihr Auto beim Aufprall schon geradeaus in Fahrtrichtung gestanden wäre, könnte sie es vorher in zu geringem Abstand zum sich nähernden Wagen von Z zurückgesetzt haben.