Crash beim Spurwechsel

Linksabbieger muss auf der Abbiegespur nicht langsamer fahren

onlineurteile.de - Der Mann wollte mit seinem Wagen links abbiegen. Er freute sich noch, dass die Spur für Linksabbieger frei war und er (mit etwa 40 km/h) an der langen Schlange der Geradeaus-Fahrer vorbeiziehen konnte. Plötzlich scherte einer von ihnen aus und zog auf die Linksabbiegespur herüber. Der Zusammenprall war unvermeidlich.

Im Prozess um Schadenersatz sah das Landgericht die Hauptschuld beim Spurwechsler. Es kürzte jedoch den Anspruch des Linksabbiegers mit dem Argument, ein klein wenig hätte er seine Geschwindigkeit drosseln müssen. Dem widersprach das Oberlandesgericht Celle (14 U 74/08).

Ein besonders umsichtiger Autofahrer - der so genannte "ideale Fahrer" - fahre wohl etwas langsamer, wenn er eine Autoschlange passiere. Vorgeschrieben sei das aber nicht. Da die anderen Fahrzeuge auf der Spur für den Geradeausverkehr standen, sei die Verkehrssituation in keiner Weise unklar gewesen.

Deshalb habe der Linksabbieger mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorbeifahren dürfen. Beim Spurwechsel dagegen müsse ein Autofahrer besonders aufpassen. Diese Sorgfalt habe der Spurwechsler vermissen lassen. Deshalb müsse er für den Schaden des Unfallgegners vollständig aufkommen.