Crash durch Verkehrsrowdy
onlineurteile.de - Ein Verkehrsrowdy fuhr in der Stadt mit seinem Auto viel zu schnell, nämlich etwa 90 km/h. Und das bei Regen. Auf der nassen Straße verlor er die Gewalt über den Wagen und schleuderte auf die Gegenfahrbahn. Der Wagen krachte frontal gegen ein anderes Fahrzeug, in dem drei Personen saßen. Die Autofahrerin A, ihr Ehemann und ein Bekannter wurden schwer verletzt.
Der Ehemann starb kurz nach dem Unfall. Frau A verbrachte mehrere Monate im Krankenhaus und in einem Rehabilitationszentrum, leidet immer noch unter großen körperlichen Einschränkungen und ist auf fremde Hilfe angewiesen. Sie forderte vom Kfz-Versicherer des Unfallgegners 40.000 Euro Schmerzensgeld und Ersatz für Schäden, inklusive der Kosten für eine Haushaltshilfe.
Im Rechtsstreit ging es im Wesentlichen um die Frage, ob Frau A ein Mitverschulden anzurechnen war, weil sie beim Unfall keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Die Versicherung verlangte, ihr eine Mitschuld von einem Drittel zu geben. Die Verletzte argumentierte, sie habe wegen ihres Übergewichts Schwierigkeiten beim Anschnallen. Im konkreten Fall spiele der Verstoß gegen die Anschnallpflicht keine Rolle, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (14 U 42/08).
Angesichts des außerordentlich schwerwiegenden Fehlverhaltens des Unfallverursachers könne man diesen Umstand vernachlässigen. Zudem hätte der Sicherheitsgurt der Frau nach Aussagen eines Kfz-Sachverständigen bei dieser Art von Zusammenstoß nichts genützt. Sie wäre mit Gurt genauso schwer verletzt worden. Der Kfz-Versicherer müsse die Forderungen von Frau A zu 100 Prozent erfüllen.