Crash mit Polizeiwagen

Polizist fuhr zu schnell - Autofahrerin ignorierte das Martinshorn

onlineurteile.de - Eine Autofahrerin fuhr bei Grün in die Kreuzung - eigentlich ganz normal. Allerdings näherte sich von rechts ein Einsatzwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn. Der Fahrer des Einsatzwagens fuhr bei Rot in die Kreuzung, die meisten Verkehrsteilnehmer bemerkten ihn rechtzeitig und blieben stehen. Nicht so die Autofahrerin, sie fuhr geradewegs in den Einsatzwagen. Vom Dienstherrn der Polizeibeamten, einem Bundesland, verlangte sie für ihr kaputtes Auto Schadenersatz in voller Höhe: Für sie sei der Unfall "unabwendbar" gewesen, erklärte die Frau, weil sie das Martinshorn nicht gehört habe.

Das nahm ihr das Kammergericht in Berlin nicht ab - trotzdem wurde das Bundesland dazu verurteilt, der Autofahrerin zwei Drittel des Schadens am Auto zu ersetzen (12 U 257/01). Es sei durch den Unfalldatenschreiber der Polizei belegt, so die Richter, dass die Beamten 29 Sekunden vor der Kollision das Martinshorn eingeschaltet hätten. Ein aufmerksamer Fahrer nehme auch bei lebhaftem Verkehr Tuten und Blaulicht wahr und fahre an den Straßenrand bzw. bleibe stehen.

Da jedoch der Fahrer des Polizeiwagens viel zu schnell in die Kreuzung gefahren sei, stehe der Frau trotz ihrer Unachtsamkeit eine Entschädigung zu. Ohne anzuhalten, sei der Polizist mit etwa 41 km/h in die Kreuzung eingefahren. Das sei deutlich zu schnell. Wenn ein Einsatzwagen bei Rot eine Kreuzung überqueren wolle, müsse sich der Fahrer vorsichtig hineintasten, bis er sicher sei, dass alle Autofahrer richtig reagierten.