Dachlawine beschädigt parkendes Auto

Ist dafür der Hauseigentümer verantwortlich?

onlineurteile.de - Anfang März hatte Tauwetter eingesetzt. Das ist dort, wo sich Schneemassen türmen, nicht ganz ungefährlich - wie ein Autobesitzer erfahren musste, der seinen Wagen über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt hatte. Der Platz lag neben einem hohen Gebäude mit ziemlich steilem Dach. Und in dieser Nacht rutschte eine Schneelawine vom Dach hinab auf den Parkplatz und demolierte sein Auto.

Der Besitzer forderte vom Hauseigentümer Schadenersatz, weil er gegen die Gefahr durch Dachlawinen nichts unternommen hatte. Auch das Landgericht Ulm sah den Eigentümer des Gebäudes mit in der Verantwortung (1 S 16/06). Ob Hauseigentümer zu Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet seien, hänge von den Umständen ab: von den baupolizeilichen Vorschriften am Ort und davon, ob es sich um ein schneereiches oder um ein schneearmes Gebiet handle.

Im konkreten Fall sei das Dach mit einer Neigung von 60 Grad besonders steil. Die örtliche Bauordnung sehe schon für eine Neigung von mehr als 45 Grad Schneegitter vor, was der Hauseigentümer jedoch ignoriert habe. Auch am Parkplatz hätte ein Warnschild stehen können. Bei Tauwetter hätte man ihn eventuell sogar sperren müssen. Den Autobesitzer treffe allerdings ein Mitverschulden von 50 Prozent, weil er ortskundig sei. Die Gefahr von Dachlawinen dürfte ihm nicht ganz unbekannt gewesen sein.