Dachstuhl renoviert

Mieter können während der Bauarbeiten die Miete mindern

onlineurteile.de - Das Hausdach wurde gründlich renoviert: der Dachstuhl verstärkt, in die Holzdecke darunter Stahlträger eingebaut, die Fassade eingerüstet. Am meisten litten die Bewohner der Eigentumsanlage unter der Schuttrutsche, die mit Getöse den Bauschutt nach unten beförderte. Wegen der Unannehmlichkeiten setzten (vor kurzem erst eingezogene) Mieter die monatliche Miete um 20 Prozent herab. Das gab Ärger mit der Wohnungseigentümerin und Vermieterin, die auf den Mietvertrag pochte. Dort hieß es, die Mieter hätten die schon lange geplanten Renovierungsarbeiten hinzunehmen.

Das Amtsgericht Köln war mit dieser Klausel allerdings nicht einverstanden (205 C 85/02). Sie sei unwirksam, denn die Vermieterin schulde den Mietern eine "mangelfreie Mietsache". Dass die Arbeiten von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und nicht von der Vermieterin selbst veranlasst wurden, spiele keine Rolle.

Die Mietminderung sei gerechtfertigt, weil Umbauarbeiten naturgemäß den "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung beeinträchtigten. Dass Abbruch- und Bauarbeiten im Gebäude erheblichen Lärm verursachten, "entspreche der Lebenserfahrung". Durch das Gerüst sei zudem der Balkon über Monate hinweg unbenutzbar gewesen, ganz zu schweigen von der erhöhten Diebstahlsgefahr, die durch das Aufstellen eines Baugerüsts entstehe.