Dackel auf Abwegen
onlineurteile.de - Abends ging die Frau mit ihrem Dackel in einer ruhigen Straße spazieren. Den Hund führte sie zwar an der Leine, doch deren automatische Aufrollvorrichtung ließ dem Tier viel Bewegungsspielraum. Und der Dackel nutzte ihn. Von der Tierhalterin unbemerkt, lief er auf die andere Straßenseite. Ein Autofahrer übersah die über die Straße gespannte Hundeleine, fuhr dagegen und riss die Frau durch den Stoß um. Sie verletzte sich an der Schulter.
Vom Autofahrer forderte die Frau Ersatz für 230 Euro Behandlungskosten und 1.500 Euro Schmerzensgeld. Der winkte ab: Für den Unfall sei er nicht verantwortlich, die Leine sei nicht zu sehen gewesen. Unabhängig von der Schuldfrage müsse der Autofahrer für einen Teil des Schadens aufkommen, urteilte das Amtsgericht München (345 C 24576/06). Wegen der "Betriebsgefahr" - die allein dadurch entsteht, dass man überhaupt ein Auto in Gang setzt - hafte er für ein Viertel des Schadens. Anders läge der Fall nur, wenn der Unfall für ihn unvermeidlich gewesen wäre.
Das treffe wohl nicht zu, vermutete die Amtsrichterin, nachdem sie die Zeugenaussage eines anderen Autofahrers gehört hatte. Der gab an, man habe zumindest sehen können, dass Frau und Hund auf verschiedenen Straßenseiten unterwegs waren. Da hätte der Autofahrer "erhöhte Vorsicht walten lassen müssen", fand die Amtsrichterin. Trotzdem: Im wesentlichen habe sich die Tierhalterin den Unfall selbst zuzuschreiben.
Auch in einer für den Durchgangsverkehr gesperrten Seitenstraße müsse man mit Autos rechnen. Die Frau hätte den Hund nicht quer über die Fahrbahn laufen lassen dürfen, zumal die dunkle Leine in der Dämmerung wirklich nicht zu erkennen sei. Daher müsse sie drei Viertel der Behandlungskosten selbst tragen. Und mehr als 200 Euro Schmerzensgeld seien auch nicht drin.