Daimler darf linken Arbeiter nicht vor die Tür setzen
onlineurteile.de - Schon seit 1986 arbeitet der 1954 geborene Maschinenbediener bei Daimler, zuerst im Betrieb Stuttgart-Zuffenhausen. Seit 2002 versucht der Konzern vergeblich, den Mann vor die Tür zu setzen. 2002 hatte er als Mitglied eines Solidaritätskreises ein Informationsschreiben veröffentlicht, in dem es hieß: "Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück. Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab."
Da als Kontaktadresse die Adresse des Maschinenbedieners angegeben war, wusste der Arbeitgeber sofort, wem er die Attacke zuzuschreiben hatte. Damit begründete er die Kündigung, die er sofort aussprach. Weitere folgten, doch scheiterte das Unternehmen immer wieder vor Gericht. Auch sein letzter Versuch, den Arbeitnehmer loszuwerden, misslang. Diesmal wurde die Kündigung darauf gestützt, dass der Mann seine Vorwürfe in einem Internetbeitrag in abgewandelter Form wiederholt hatte.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erklärte die Kündigung erneut für unwirksam (2 Sa 59/09). Der Beitrag im Internet sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und verletze nicht die Pflicht des Arbeitnehmers, auf die Belange des Unternehmens Rücksicht zu nehmen. Kritik rechtfertige weder eine Kündigung, noch den alternativen "Vorschlag", das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung aufzulösen. Das Verhalten des Arbeitnehmers lasse keineswegs den Schluss zu, dass es unmöglich sei, mit ihm auf gedeihliche Weise im Interesse des Betriebs zusammenzuarbeiten.