Darlehen an Tochter und Schwiegersohn

Schwiegersohn muss nach der Scheidung seinen Anteil zurückzahlen

onlineurteile.de - Die Eltern waren sehr großzügig. Mehrfach überwiesen sie der Tochter größere Summen aufs Konto, insgesamt 140.000 Mark. Gedacht waren die Darlehen als Unterstützung beim Hausbau. Und eigentlich wollten die Eltern das Geld nur "im Fall eigener Not" zurück haben. Doch dann zerbrach die Ehe der Tochter.

Nach der Scheidung forderten die Eltern vom Ex-Schwiegersohn die Hälfte der Summe. Der behauptete nun, das Geld sei ausschließlich für seine Frau bestimmt gewesen. Doch das nahm ihm das Oberlandesgericht Koblenz nicht ab (5 U 129/04). Ein Großteil des Geldes sei zwar auf das Konto seiner Frau eingezahlt worden, erklärten die Richter, dennoch sei es für beide Partner bestimmt gewesen. Er habe vom Darlehen profitiert - so habe z.B. seine Frau 50.000 Mark für Möbel ausgegeben - und außerdem für das Konto eine Vollmacht gehabt.

Er müsse daher den Schwiegereltern nun die Hälfte der Summe zurückzahlen, auch wenn sie das Geld "nur" als Absicherung für Notfälle im Alter betrachteten. Diese Absichtserklärung sei allerdings in der Annahme ausgesprochen worden, dass die Ehe der Tochter von Dauer sein würde. Das hätte den Schwiegereltern im Fall des Falles den Zugriff auf das verliehene Vermögen erlaubt. Durch die Ehescheidung hätten sich die Umstände (wegen Teilung des Hausrats, Zugewinnausgleich etc.) zum Nachteil der Schwiegereltern geändert.