"Das Original"
onlineurteile.de - Eine badische Leuchtenfirma warb mit einem neuen Hochglanzprospekt für ihre Produkte. Auf der Titelseite des Prospekts prangte ein Exemplar ihrer kugelförmigen Leuchten, die direkt auf dem Boden aufzustellen sind. Die Kugelleuchte wurde mit dem Zusatz "Das Original" angepriesen.
Das rief einen Konkurrenten aus Hennef auf den Plan, der die Reklame als irreführend beanstandete. Seine Leuchten würden hier als Kopie abgewertet, kritisierte er, dabei liege ihnen eine viel ältere Herstellertradition zugrunde. Beim Oberlandesgericht Celle setzte sich der Konkurrent durch (I-20 U 110/07).
Die Titelseite des Prospekts sei wettbewerbswidrig, entschieden die Richter. Die badische Firma dürfe ihre Kugelleuchten künftig nicht mehr mit dem Zusatz "Das Original" versehen, weil das die Konkurrenzprodukte aus Hennef zu Unrecht als Nachahmerprodukte herabwürdige. Die Bezeichnung "Das Original" wäre nur zutreffend, wenn die badischen Kugelleuchten tatsächlich - in technischer und ästhetischer Hinsicht - die ersten ihrer Art auf dem Markt gewesen wären.