Das Sportlerporträt

Golfprofi Martin Kaymer verteidigt erfolgreich sein Recht am eigenen Bild

onlineurteile.de - Ein Fotokünstler bot auf seiner Homepage und auf der Internetauktionsplattform eBay Porträts von Prominenten an — Fotografien, die er farbenfroh im Pop-Art-Stil verfremdet hatte. Ein Porträt des Golfprofis Martin Kaymer verkaufte der Künstler bei eBay für 43,50 Euro. Dem Golfer ging das gehörig gegen den Strich: Ohne seine Erlaubnis dürfe niemand Bilder von ihm anbieten.

Der Fotoartist sollte dies künftig unterlassen und obendrein Schadenersatz leisten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Sportler Recht: Der nicht autorisierte Verkauf des Porträts verletze Martin Kaymers Recht am eigenen Bild (I-20 U 190/12).

Vergeblich pochte der Fotokünstler auf die Freiheit der Kunst: Wenn er Fotografien verfremde, huldige er damit den abgebildeten Prominenten und diene zugleich dem höheren Interesse der Kunst, so sein Eigenlob. Außerdem habe die Öffentlichkeit ein Informationsinteresse an derartigen Bildern.

Doch beim OLG hatte der Künstler mit diesen Argumenten keine Chance: Es konnte in seinen Bildern einfach keinen künstlerischen Gehalt erkennen. Die Porträts seien handwerklich gut gemacht und dekorativ, weiter nichts, erklärten die Kunstexperten des OLG. Der Fotoartist berufe sich auf die Kunst, dabei verfolge er in erster Linie geschäftliche Interessen. Er wolle die Bilder eben gewinnbringend verkaufen. Worin ihr Informationswert für die Öffentlichkeit bestehen könnte, sei rätselhaft.