Dem Kirchenaustritt folgt der Rausschmiss
onlineurteile.de - Ein Sozialpädagoge arbeitete seit 1992 für den katholischen Caritasverband, zuletzt in einem sozialen Zentrum, in dem Schulkinder bis zum 12. Lebensjahr nachmittags betreut werden. Im Februar 2011 trat der Kirchenmitarbeiter aus der katholischen Kirche aus. Er habe nun genug von Missbrauchsskandalen in der Kirche und finde auch den Umgang mit der "Piusbruderschaft" äußerst dubios, teilte er dem Arbeitgeber mit.
Daraufhin entließ die Caritas den Mann. Begründung: Der Austritt aus der Kirche verstoße gegen die dem Arbeitgeber geschuldete Loyalität. Daher sei es für den Verband unzumutbar, weiterhin mit dem Angestellten zusammenzuarbeiten. Vergeblich erhob der Sozialpädagoge Kündigungsschutzklage: Das Bundesarbeitsgericht gab der Kirche Recht (2 AZR 579/12).
Im Sozialzentrum spiele zwar die Religionszugehörigkeit der Kinder keine Rolle , es würden auch keine religiösen Inhalte vermittelt. Trotzdem müsse die Kirche keinen Mitarbeiter beschäftigen, der sich vom katholischen Glauben losgesagt habe. Auch als Sozialpädagoge leiste er "Dienst am Menschen" und müsse am Sendungsauftrag der Kirche teilnehmen.
Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen hätten das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen, so das Gericht. Auch Arbeitsverhältnisse dürften sie — im Rahmen der Gesetze — entsprechend ihrem Selbstverständnis regeln. Deshalb habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirche hier Vorrang vor der prinzipiell zu respektierenden Gewissensfreiheit des Mitarbeiters.
Arbeitsstellen für Sozialpädagogen gebe es ja auch außerhalb kirchlicher Einrichtungen, erklärte das Gericht. So eine wird sich der Sozialpädagoge nun wohl bei einem weltlichen Arbeitgeber suchen müssen.