Dem Schwiegersohn Geld für Eigentumswohnung gegeben

Nach der Scheidung verlangt die Schwiegermutter das Geld zurück

onlineurteile.de - Ein wohlhabendes älteres Ehepaar lebte überwiegend im Ausland. Bei längeren Besuchen in Deutschland wohnte es in der Mietwohnung der Tochter. Für den Kauf einer Eigentumswohnung schenkten sie ihr 305.000 DM. 59.000 DM davon waren ausdrücklich für den Schwiegersohn bestimmt. Tochter und Ehemann kauften gemeinsam eine Eigentumswohnung und vermieteten diese. Als im Jahr 2000 die Ehe der Tochter geschieden wurde, forderte die Schwiegermutter ihre Spende "wegen groben Undanks" zurück: Der Schwiegersohn habe ihre Tochter gezwungen, die Mietwohnung zu räumen. Nun habe sie bei ihren Deutschland-Aufenthalten keinen Wohnraum mehr.

Von Undank gegenüber der Schwiegermutter könne keine Rede sein, winkte das Oberlandesgericht Koblenz ab (5 U 1220/04). Im Scheidungsverfahren habe der Schwiegersohn, um aus dem Mietvertrag herauszukommen, zuerst beantragt, seiner Ehefrau die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Diese habe abgelehnt. Wäre die Tochter in diesem Punkt zu einem Zugeständnis bereit gewesen, wäre sie nicht zur Räumung verurteilt worden und die Mutter stände jetzt nicht ohne Wohnraum da.

Die Summe von 59.000 DM stelle auch keine Zuwendung dar, die an den Fortbestand der Ehe geknüpft sei - wie z.B. ein Zuschuss zu einem Heim für die Familie - und durch deren Ende gewissermaßen "sinnlos" werde. Das Geld sei als Kapitalanlage gedacht gewesen und auch so eingesetzt worden. Zudem verfolgten die Eltern mit der Spende eigene wirtschaftliche Interessen und erhielten als Gegenleistung über viele Jahre Unterkunft beim Schwiegersohn. Er müsse das Geld nicht zurückzahlen.