Dem Trainer der Ringer Meisterschaftsprämie versprochen
onlineurteile.de - Sportsfreund M trainiert die Ringermannschaft eines Sportclubs, die vor einem Jahr Deutscher Mannschaftsmeister im Ringen wurde. Vom Aufsichtsratsvorsitzenden des Sportclubs verlangt M 5.000 Euro: Diesen Betrag habe ihm der "Chef" seinerzeit als Prämie versprochen - falls die Mannschaft den Titel erringen sollte. Das war gelungen, doch nun wollte der Vorsitzende von der ausgelobten Meisterschaftsprämie nichts mehr wissen.
Das Landgericht wies die Zahlungsklage des Trainers ab. Begründung: Ein Schenkungsversprechen sei nur wirksam, wenn es notariell beurkundet werde. Von Schenkung könne im konkreten Fall keine Rede sein, korrigierte der Bundesgerichtshof, deshalb spielten hier die Formvorschriften für Schenkungsversprechen keine Rolle (Xa ZR 9/08).
Ein Geschenk sei eine Zuwendung ohne Gegenleistung. Eine Prämie stelle dagegen den Lohn für besondere Anstrengungen dar. Wer eine Prämie verspreche, wolle damit einen Leistungsanreiz schaffen. Das habe auch funktioniert: Die Bemühungen des Trainers hätten zum Gewinn der Meisterschaft geführt. Damit habe sich M die Prämie gewissermaßen "verdient". Eine Vereinbarung, die für besondere Leistung eine Belohnung vorsehe, sei auch wirksam, wenn sie nur mündlich getroffen werde.