Dem Vorgesetzten Prügel angedroht
onlineurteile.de - Für eine fristlose Kündigung "reicht es", Vorgesetzten verbal Gewalt anzudrohen, dafür muss es nicht wirklich zu einer körperlichen Attacke kommen; bedroht ein kommunaler Straßenarbeiter seinen direkten Vorgesetzten
("Ich hau dir vor die Fresse. Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation"), ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt — zumal dann, wenn der Arbeitnehmer nicht beweisen kann, zuvor vom "Chef" provoziert worden zu sein, und darüber hinaus schon einmal abgemahnt worden war, weil er einen früheren Vorgesetzten bedroht hatte.