Depotvertrag mit einer Direktbank ...
onlineurteile.de - Ein Münchner Ehepaar verfügte über ein "Direkt Anlage Depot" bei einer Direktbank, das es "online" verwaltete. Laut den Vertragsbedingungen bot die Bank keine Anlageberatung. Im Sommer 2008 schickte sie den Kunden eine "Werbemitteilung", in der sie für Finanzprodukte warb, unter anderen auch für eine Anleihe der "Lehman Brothers". Das Ehepaar zeichnete eine Anleihe zum Wert von 1.000 Euro. Kurz darauf war "Lehman Brothers" pleite und die Anleihe wertlos.
Nun forderten die Kunden Schadenersatz von der Direktbank. Begründung: Das Kreditinstitut habe sie weder darüber aufgeklärt, dass kein Einlagensicherungsfonds existierte, noch darüber informiert, wie angespannt die finanzielle Lage der amerikanischen Bank gewesen sei. Provisionsrückvergütung und Gewinnbeteiligung seien unklar geblieben. Bei richtiger Beratung hätten sie keine Anleihe von "Lehman Brothers" gekauft, so die Kunden.
Das Amtsgericht München erinnerte das Ehepaar daran, dass es mit der Direktbank keinen Beratervertrag geschlossen hatte (111 C 24503/09). Die Kunden hätten ein Wertpapierdepot eröffnet und selbst per Internet verwaltet. Mit einem Depotvertrag wähle der Kunde bewusst die finanziellen Vorteile des Direktbank-Geschäftsmodells (= günstigere Konditionen und Zugang rund um die Uhr) und entscheide sich gegen das klassische Angebot einer Filialbank (= persönlicher Kontakt zwischen Kunden und Bankangestellten inklusive Beratung).
Damit entscheide er sich zugleich für mehr Selbstverantwortung im Umgang mit Finanzprodukten. Kunden mit so einem Depot schulde die Direktbank keine umfassende Beratung in Bezug auf die Palette der Finanzprodukte - sondern nur Informationen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen (inhaltlich richtige Werbung, keine Beschönigung und kein Verschweigen von Spezialwissen über Risiken etc.).