Depressiv im Fitnessstudio ...

Krankheitsbedingte Kündigung des Studiovertrags ist wirksam

onlineurteile.de - Schon bei ihrem ersten Erscheinen im Fitnessstudio erklärte die Frau, sie leide an Depressionen. Beim "großen Gesundheitscheck", den das Studio anbot, zeigte sich dies ebenfalls. Trotzdem schloss die Frau mit dem Studio einen Vertrag. Wenige Wochen später kündigte sie ihn schriftlich und legte ein fachärztliches Attest vor. Ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bestätigte, es sei dringend geboten, die von der Patientin selbst eingeleitete Behandlung im Fitnesscenter abzubrechen.

Dies sei ein Gefälligkeitsattest, protestierte der Inhaber des Studios. Außerdem sei die Krankheit der Frau schon vor Vertragsschluss bekannt gewesen. Es gebe also keinen Grund für eine Kündigung. Schließlich führe er keine "Muckibude", sondern biete physiotherapeutische Maßnahmen an. Doch das Amtsgericht Geldern verließ sich auf das medizinische Gutachten und wies die Klage des Unternehmens auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für weitere drei Monate ab (4 C 428/05).

Die fristlose Kündigung der Studio-Mitgliedschaft sei zulässig und wirksam, so der Amtsrichter. Für die kranke Besucherin sei es nicht zumutbar, weiterhin am Vertrag festhalten zu müssen. Laut Attest sei es geboten, wegen der Depression die physiotherapeutische Behandlung im Fitnesscenter einzustellen. Warum dieses Attest falsch sein solle, wie der Inhaber des Studios behaupte, sei nicht ersichtlich.