Der afrikanische Agent

Ein Libyer muss sich für Spionage auf deutschem Boden verantworten

onlineurteile.de - Agententätigkeit für den Geheimdienst "einer fremden Macht" in Deutschland ist eine Straftat. Agenten befreundeter Geheimdienste werden zwar eher selten verfolgt, da nimmt man es nicht so genau. Doch ein aus Libyen stammender Mann, der im Auftrag Gaddafis libysche Regierungsgegner bespitzelt hatte, wurde angeklagt.

Er war nach einer Ausbildung in der DDR in Deutschland geblieben und schlug sich mehr schlecht als recht mit Autohandel durch. Schwer verschuldet, ließ sich der Mann schließlich von Gaddafis Geheimdienst anwerben, um Oppositionelle auszuspionieren, die sich nach Deutschland ins Exil gerettet hatten. Der libysche Geheimdienst wollte erfahren, was die Auslandsopposition plante und ihre Aktionen sabotieren.

Von seinem Führungsoffizier wurde der frischgebackene Agent auf einen libyschen Asylbewerber angesetzt, der mit führenden Regierungsgegnern verwandt war. Der Spion schlich sich in die oppositionelle Szene ein, schloss mit dem Asylbewerber "Freundschaft" und informierte den Geheimdienst über dessen Aktivitäten und Kontakte. Um als wertvolle Quelle zu gelten und den lukrativen Job zu behalten, erfand er aber auch einige Storys rund um seine Zielperson.

Vor dem Kammergericht in Berlin musste sich der libysche Agent für den Verrat verantworten ((1) 3 StE 7/10-2 (9/10)). Er gab alles zu und wurde zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Weil der Mann schon vier Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Sein Agentenlohn wurde "kassiert" und an die Staatskasse abgeführt.

Zu seinen Gunsten habe das umfassende Geständnis gesprochen, so das Gericht. Zu einem konkreten Schaden für die Regimekritiker habe die Tätigkeit des Spions wohl nicht geführt. Strafverschärfend habe man aber sein skrupelloses Vorgehen berücksichtigen müssen. Der Spitzel habe eine regimekritische Gesinnung vorgetäuscht und das Vertrauen des Asylbewerbers ausgenutzt. Dabei habe er genau gewusst, dass seine Informationen dazu dienen sollten, die Opposition zu unterwandern und auszuschalten. Das konnte auch zu Repressionen gegen Angehörige in Libyen und Strafmaßnahmen gegen heimkehrende Dissidenten führen.