Der Eiswein
onlineurteile.de - Eine Weinkellerei klagte im März 2013 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt auf Erteilung der amtlichen Prüfnummer für zwei Fässer Wein, die gleichzeitig das Prädikat Eiswein bekommen sollten (2 K 761/12.NW). Im Jahr zuvor hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz der Weinkellerei diese Auszeichnung verweigert.
Warum? Die mit der Kellerei kooperierenden Winzer hatten sich zwar in den kühlsten Nächten des Jahres — im Januar 2012 — aufgemacht, um Trauben für den begehrten Eiswein zu lesen. Doch der Frost war nicht frostig genug für das Gefrieren der Trauben: Die für Eiswein vorgeschriebene Temperatur von sieben Grad minus herrschte nicht flächendeckend und auch nicht ausreichend lang. Obendrein bemängelte die Landwirtschaftskammer, dass die Trauben einen zu hohen Grad an Edelfäule aufwiesen.
Auch das Gericht kam zu keinem anderen Ergebnis: Trauben für Eiswein müssten bei hartem Frost von weniger als minus sieben Grad geerntet und in gefrorenem Zustand gepresst werden. Lesegut mit leichter Edelfäule könne man zwar für Eiswein verwenden. Prinzipiell gelte aber: Die Konzentration der Inhaltsstoffe der Beeren müsse durch Frost zustande kommen und nicht dadurch, dass die Beeren durch Grauschimmelbefall (Botrytis cinerea) schrumpften.
Nur so lasse sich die für edlen Eiswein typische hohe Konzentration von Süße und Säure zugleich erzielen. Und die umstrittenen Fässer der Weinkellerei erreichten diese Qualität nicht, erklärte das Verwaltungsgericht, das den Wein von Chemikern hatte untersuchen lassen. Die chemische Analyse ergab: Die sehr hohen Glycerin- und Gluconsäurewerte des Weins waren nicht auf Frost, sondern auf den Befall der Trauben mit Botrytis zurückzuführen.