Der fahrbare Staubsauger
onlineurteile.de - Eine Firma für Haushaltsgeräte hatte 2006 ein Patent für einen neuen Staubsauger erhalten. Die zugrunde liegende Idee war gut. Welcher Hausmann oder welche Hausfrau hat sich noch nicht über den Widerstand des fahrbaren Gehäuses geärgert, wenn man es rund um ein Möbel ziehen muss?
Um den Benutzern diesen Kraftaufwand zu ersparen, hatte der patentierte Staubsauger eine Art Spoiler an der Seite, der den Teppichflor nach unten drücken sollte: So konnten die hinteren Laufräder in Kurven leichter darüber hinweggleiten.
Gegen das Patent formierte sich jedoch Widerstand: Ein japanischer Gerätehersteller verwies auf ein vergleichbares japanisches Patent. Gemessen daran sei das Gehäuse des "fahrbaren Staubsaugers" nicht wirklich neu, also keine Erfindung. Daraufhin widerrief das Deutsche Patent- und Markenamt das Patent des deutschen Herstellers. Der Fall landete beim Bundespatentgericht (8 W (pat) 45/08).
Dort kam die deutsche Firma sprichwörtlich unter die Räder und verlor den Rechtsstreit. Denn die Richter waren der Meinung, dass sich die gute Idee einem Fachmann sozusagen aufdrängen musste — als Weiterentwicklung bereits bekannter seitlicher Anlaufschrägen, die das Gleitvermögen über Teppichböden verbessern.
Wenn ein Fachmann das Gleitvermögen optimieren wollte, habe es sich geradezu "angeboten", Anlaufschrägen ohne stufenförmige Umrisse zu wählen, die im Teppichflur hängen bleiben konnten. Neben dem Fachwissen eines Ingenieurs (Ingenieur im Maschinenbau mit Erfahrung in der Konstruktion von Staubsaugern) sei hier auch die Vorgehensweise zu berücksichtigen, die er in der Ausbildung lerne. Ein Maschinenbauingenieur denke "in Funktionen, die das zu konstruierende Bauteil erfüllen" müsse.
Von einem Fachmann habe man die Erkenntnis erwarten können, dass eine bogenförmige Linie des Spoilers besser als eine stufenförmige die gefragte Funktion erfüllen würde, das Gleitvermögen zu optimieren. Also sei diese Erkenntnis kein Resultat erfinderischer Tätigkeit. Das Patentamt habe dem deutschen Hersteller zu Recht den Patentschutz für den "fahrbaren Staubsauger" entzogen.