"Der geschmiedete Himmel"

Himmelsscheibe von Nebra - Fund aus Bronzezeit als geschützte "Marke"

onlineurteile.de - Ein Jahrhundertfund hält seit 1998 die Wissenschaft in Atem: Die zwei Kilo schwere Bronzescheibe mit 32 goldenen Sternen, Sonne und Mond ist die älteste Darstellung des Kosmos, die es gibt (geschätztes Alter: 3.600 Jahre). Am 25.8.2002 wurde der Sensationsfund - mit einer CD-ROM und bebilderter Pressemitteilung - vom Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle der Öffentlichkeit als "Himmelsscheibe von Nebra" vorgestellt.

Da kam man am Fundort auf den Gedanken, mit diesem berühmten Stück Metall könnte man gutes Geld verdienen. Und so meldete die Gemeinde beim Deutschen Patent- und Markenamt Wort-Bild-Marken an. Sie enthielten ein Bild der Himmelsscheibe in leicht stilisierter Form und den Schriftzug "Himmelsscheibe von ...". Die Marken wurden u.a. für Schmuckwaren, Uhren, Papier, Druckerzeugnisse, Glas und Porzellan, für Spiele und Getränke eingetragen.

Man hatte sich aber wohl zu früh über einen Geldsegen durch die Verwertung der Markenrechte gefreut. Denn das Land Sachsen als Eigentümer der Scheibe beanspruchte die Rechte für sich und verlangte, die von der Gemeinde registrierte Marke müsse wieder gelöscht werden. Das Landgericht Magdeburg entschied den Streit zu Gunsten des Bundeslandes (7 O 847/03).

Das Museum habe die Scheibe im Auftrag des Eigentümers, des Landes Sachsen, restauriert. Danach sei sie bei der Präsentation auf der Pressekonferenz erstmals in der Öffentlichkeit "erschienen". Vorher habe niemand Urheberrechte anmelden können, sei die Scheibe doch vergraben gewesen. Dass der Schöpfer der Himmelsscheibe schon lange tot sei, stehe außer Frage. In solchen Fällen erwerbe derjenige die Verwertungsrechte, der ein Werk "erstmals erscheinen lasse". Damit solle die Leistung dessen, der ein Werk auffindet, dessen Wert erkennt und es veröffentlicht, anerkannt und belohnt werden. Zudem sei die Restaurierung oft mit erheblichem Aufwand verbunden - so auch hier -, dafür biete das Verwertungsrecht einen Ausgleich.