Der laute Händetrockner

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Eine Aktionärin der Siemens AG kann Beschlüsse der Hauptversammlung - es ging um einen Übernahmevertrag zwischen Siemens AG und Osram Licht AG - nicht mit der Begründung anfechten, sie habe den Ausführungen des Vorstands während ihres Aufenthalts auf der Toilette des Versammlungslokals nicht folgen können, weil dort wegen des dröhnend-lauten Heißluft-Händetrockners die akustische Übertragung der Versammlung nicht zu verstehen war; eventuelle technische Defekte in den Nasszellen am Ort der Hauptversammlung ändern nichts an der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse; ist die Akustik mangelhaft, muss eine Aktionärin, die Teile der Reden nicht verstanden hat, offene Fragen ansprechen und nachhaken - auf die Frage des Versammlungsleiters hin, ob alles geklärt sei, habe die Aktionärin jedenfalls nicht widersprochen.