Der leuchtende Fernseher
onlineurteile.de - Leuchtmittelhersteller Osram verklagte mehrere Einzelhändler für Elektronikartikel und "LG Deutschland" — das Unternehmen gehört zu einem südkoreanischen Konzern, der unter anderem Fernseher und Monitore produziert. Die Firma Osram warf dem asiatischen Hersteller vor, er habe ihre patentgeschützte LED-Hintergrundbeleuchtung in seine Produkte eingebaut. Sie verlangte Unterlassung und Schadenersatz, mit dem Rechtsstreit befasste sich das Landgericht Hamburg (327 O 378/11).
Hintergrund: LED ist die Abkürzung von "Licht emittierende Dioden". Dioden zeichnen sich durch lange Lebensdauer und minimalen Stromverbrauch aus. Sie sind ein teurer, aber energieeffizienter Ersatz für Glühbirnen. Darüber hinaus werden Dioden zunehmend in Flachbildschirmen und Monitoren als Hintergrundbeleuchtung verwendet. Die patentierte Erfindung von Osram ist ein Halbleiterbauelement, das mit Hilfe eines besonders zusammengesetzten Leuchtstoffs das farbige Licht der Dioden in strahlend weißes Licht umwandelt.
Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass Hersteller LG diese Erfindung benutzt und damit das Patent verletzt hat. In Flachbildschirmen und LED-Monitoren des Elektronikherstellers fänden sich Bauteile, die alle Merkmale der geschützten Erfindung von Osram enthielten. Diese LED-Bauteile habe das Unternehmen ohne Erlaubnis der Patentinhaberin eingesetzt. Also hätten auch die Händler diese Waren in ihren Märkten nicht verkaufen dürfen.
Leuchtmittelfirma Osram habe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Um dessen Höhe beziffern zu können, müssten die verurteilten Prozessbeteiligten Auskunft über die Verkaufszahlen geben, die sie mit den patentgeschützten Bauteilen erzielten. Herstellen und verkaufen dürfen sie die Fernseher und Monitore mit der LED-Technik jedenfalls nicht mehr - zumindest vorerst: Der asiatische Hersteller hat gegen das Berufung eingelegt.