Der Rinder züchtende Polizeihauptmeister
onlineurteile.de - Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klagte ein Nebenerwerbslandwirt — im Hauptberuf Polizeihauptmeister — gegen Anordnungen des Landratsamts. Nachdem Beamte den Stall des Rinderzüchters besichtigt hatten, verdonnerte ihn die Behörde zu zahlreichen Maßnahmen auf seinem Hof.
Grund für die Kontrolle war, dass der Mann einerseits geschlachtete Tiere bei der Behörde nicht abgemeldet und andererseits seit Jahren keine Rindergeburten mehr angemeldet hatte. Deshalb rechneten die Beamten auf dem Hof mit 17 Galloway-Rindern, zählten dann aber über 40 Tiere.
Zum Teil befanden sie sich in einem desolaten Zustand. Die Beamten beschrieben die Tiere als mager und verdreckt, die Klauenpflege sei total vernachlässigt worden. Teilweise seien die Rinder großflächig mit Kot und Schmutz verkrustet. Als Tränke hätten sie nur einen Bach. Zudem wurde ein verendetes Kalb ohne Ohrmarke gefunden, das, vom Landwirt unbemerkt, schon mehrere Tage tot herumlag.
Solche Haltungsbedingungen verstoßen in grober Weise gegen Tierschutz-Vorschriften. Um die schlimmen Zustände zu beenden, stellten die Beamten des Landratsamts einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen zusammen. Die sollte der Polizeihauptmeister gemäß dem amtlichen Bescheid umsetzen.
Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs hörten den Amtstierarzt und einen Sachverständigen an, anschließend wiesen sie alle Einwände des Rinderzüchters gegen die Auflagen ab (9 B 11.1216). Die Anordnungen sei keineswegs nur "wegen Animositäten der Beamten" gegen seine Person erlassen worden, wie der Mann behaupte.
Wer ein Tier halte, müsse es laut Tierschutzgesetz seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen. Das sei hier nicht der Fall: Der Stall sei für die vielen Galloway-Rinder zu klein, es fehlten Schutz gegen raues Wetter und eine Tränke. Futter lege der Mann auf dem schmutzigen Boden aus, wie Fotos zweifelsfrei dokumentierten.
Die Behörde habe deshalb Anordnungen treffen müssen, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz abzustellen. Der Nebenerwerbslandwirt müsse unter anderem eine Tränke einrichten und für einen trockenen Unterstand sorgen. Des Weiteren müsse er kranke Tiere sofort dem Tierarzt vorstellen und die Klauen regelmäßig schneiden. Die Klauenpflege hatte der Mann nämlich so sehr vernachlässigt, dass manche Tiere schon nicht mehr richtig laufen konnten und ständig unter Schmerzen litten.