Der vererbte Hund
onlineurteile.de - Die damals 60 Jahre alte Hundehalterin verfasste 2001 ein Testament: Im Falle ihres Todes sollte eine Bekannte ihre Jack Russell-Hündin bekommen. Um das Tier standesgemäß versorgen zu können, sollte die Bekannte dafür 100.000 DM erhalten. Als die Hundebesitzerin acht Jahre später starb, wollte jedoch der Witwer den Hund nicht hergeben.
Tierliebe oder Liebe zum schnöden Mammon? Die Bekannte vermutete jedenfalls Letzteres und pochte auf das Testament. Der Ehemann habe die Hündin nie gewollt und immer nur abwertend als "Köter" bezeichnet, erklärte die Frau. Das Tier sei ihm lästig, und jeder Euro, den er ausgeben müsse, sei ihm zuviel. Es sei kein Zufall, dass die Hundebesitzerin während ihrer Reisen das Tier immer zu ihr gebracht habe. Jedes Jahr habe sie den Hund mehrere Wochen betreut und dann auch Tierarztrechnungen bezahlt.
Da widersprach der Witwer entschieden: Seine Frau habe die Idee, die Hündin sei bei der Bekannten am besten aufgehoben, längst aufgegeben. Die Situation sei ja jetzt auch ganz anders als 2001. Da hätte er für das Tier keine Zeit gehabt. Mittlerweile sei er nicht mehr berufstätig und versorge die Hündin sowieso schon seit Jahren, sie habe sich an ihn als Bezugsperson gewöhnt. 2001 sei der Hund noch sehr jung gewesen, deshalb habe seine Frau die großzügige Summe von 100.000 DM vorgesehen. Das sei aber jetzt, acht Jahre später, ein viel zu hoher Betrag.
Da die Bekannte darauf beharrte, dass das Testament der Hundebesitzerin erfüllt werden müsste, trafen sich die Parteien vor dem Amtsgericht München (281 C 30019/09). Die zuständige Richterin bemühte sich um eine Einigung - auch "zum Wohl der Hündin". Es gelang ihr, die Streitenden zu einem Vergleich zu bewegen. Die Bekannte verzichtete auf den Hund. Der Witwer darf ihn behalten und zahlte dafür an die Bekannte 20.000 Euro.