Der zur Untätigkeit gezwungene Winzer
onlineurteile.de - Der Siegfriedfelsen im Siebengebirge weist seit geraumer Zeit zunehmend bedenkliche Risse auf. Schließlich warnte im Januar 2013 der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen, unterhalb der Felsformation bestehe akute Gefahr: Steine oder sogar ganze Felsblöcke (mit einem Gewicht von bis zu acht Tonnen!) könnten sich ablösen und auf die dort gelegenen Weinberge und Weinbergwege stürzen.
Daraufhin nahm sich die Bezirksregierung von Köln der Sache an und entschied, dass dort keiner mehr arbeiten darf. Ein Winzer klagte gegen diese Anordnung: Wegen des Verbots könne er dringend notwendige Arbeiten an den Reben nicht durchführen, argumentierte er, geschweige denn die im Herbst anstehende Lese. Auf diese Weise ruiniere die Bezirksregierung seinen Betrieb - das sei auch deshalb unverhältnismäßig, weil es schon lange keinen Steinschlag mehr gegeben habe.
Beim Verwaltungsgericht Köln erlitt der Winzer eine Niederlage (1 L 1125/13). Zu Recht habe die Behörde alle Arbeiten im Weinberg verboten. Das Verbot gelte jedenfalls so lange, wie es jederzeit zu einem Steinschlag kommen könne. Und das treffe im Moment zu, so das Fazit des geologischen Gutachtens zum Zustand des Siegfriedfelsens.
Angesichts dessen könne es keine Rolle spielen, dass der letzte Steinschlag oder Felssturz schon lange zurückliege. Darauf könne man eben nicht vertrauen: Würde im Bereich unterhalb des Felsens gearbeitet, wären laut Gutachten Leib und Leben aller Mitarbeiter des Weinguts gefährdet.
Deswegen sei diese strikte Maßnahme geboten, trotz der gravierenden wirtschaftlichen Folgen für das Weingut. Das Verbot gelte ohnehin nur zeitlich beschränkt, nämlich so lange, bis die Behörde effiziente Sicherheitsmaßnahmen am Felsen in die Wege geleitet habe.
Gegen diesen Beschluss kann der Winzer zwar Beschwerde einlegen. Doch der Jahrgang 2013 ist für ihn wohl verloren.