Des Missbrauchs beschuldigter Vater will Vorwürfe widerlegen
onlineurteile.de - Nach dem Auszug aus dem Elternhaus erstattete eine junge Frau Strafanzeige gegen ihren Vater. Seit ihrem fünften Lebensjahr habe er sie in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht. Der Vater wanderte ins Gefängnis. Vergeblich bestritt er den Missbrauch und versuchte, sich mit einem "physiopsychologischen Gutachten" zu entlasten, dem ein Lügendetektortest zugrunde lag.
Dem komme keinerlei Beweiswert zu, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 327/02). Man könne nicht durch Fragen nach Tatort und Tatdetails Schuld oder Unschuld des Angeklagten klären, wenn dieser vor dem Test bereits die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen kenne. Und das sei hier der Fall. Dieser Test funktioniere nur, wenn der Beschuldigte darüber nichts wisse. Kenne er die Tatdetails bereits aus den Akten oder aus Publikationen, zeige er am Lügendetektor auch als Nichttäter Reaktionen wie ein Täter. Unter diesen Umständen tauge der Test nicht als Beweismittel.