Deutsche Urlauber in Brasilien überfallen

Kein Mangel der Reise, für den der Reiseveranstalter haften müsste

onlineurteile.de - Eine deutsche Familie hatte über Weihnachten eine Pauschalreise nach Brasilien gebucht. Kaum war sie in Brasilien angekommen, wurde während des Transfers vom Flughafen zum Hotel der Bus von einer Bande überfallen: Alle Businsassen wurden bis auf die Unterwäsche entkleidet und ausgeraubt. Die Reisenden entschieden trotzdem, den Urlaub fortzusetzen.

Am nächsten Tag gab ein Vertreter des Reiseveranstalters der Familie etwas Geld, um Kleidung und andere notwendige Dinge zu kaufen. Als später noch mehr Kleidung gebraucht wurde, erklärte der Mann, die Familie müsse selbst ein Taxi zum Einkaufszentrum nehmen und sich Geld aus Europa schicken lassen.

Nach dem Urlaub bot der Reiseveranstalter der Familie außergerichtlich 500 Euro Entschädigung an. Der Familienvater lehnte das Angebot ab und verlangte höheren Schadenersatz: Schon der Wert des Gepäcks übersteige den angebotenen Betrag, zudem müsse man ihm einen Teil des Reisepreises zurückzahlen. Denn der Veranstalter habe es versäumt, für Polizeischutz zu sorgen - was angesichts der unsicheren Gegend notwendig gewesen wäre.

Doch für das Landgericht Frankfurt gehörte der Überfall zum "allgemeinen Lebensrisiko", für das der Reiseveranstalter nicht geradestehen müsse (2-19 O 105/08). Davor könne und müsse ein Reiseveranstalter seine Gäste nicht schützen. Sie könnten überall Opfer von Kriminellen werden. Die Kunden hätten daher weder Anspruch auf Schadenersatz, noch könnten sie einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Anders läge der Fall nur, wenn in einem Reiseland das Risiko krimineller Übergriffe außergewöhnlich hoch sei.