"Deutschland sucht ..." das hässlichste Jugendzimmer

Möbeldiscounter muss Werbeaktion einstellen, die auf eine Fernsehshow anspielt

onlineurteile.de - Im Sommer 2007 veranstaltete die Möbelmarktkette Roller ein Gewinnspiel: Teilnehmer sollten ein Foto ihres abgewohnten Jugendzimmers auf der Internetseite des Möbeldiscounters einstellen. Per Internet-Abstimmung wählten dann die Kunden "Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer". Der Gewinner erhielt ein neues Jugendzimmer (inklusive Teppich, Tapeten und Beleuchtung) im Wert von 1.500 Euro.

Später folgte ein ähnliches Gewinnspiel unter dem Slogan "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer". Bei beiden Werbekampagnen setzte der Möbeldiscounter ein Logo ein, das dem ovalen Markenzeichen der RTL-Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" sehr ähnlich sah. Der private Fernsehsender RTL hat das Logo als Marke schützen lassen und klagte nun gegen die Möbelmarktkette wegen Verletzung des Markenrechts.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte das Unternehmen dazu, diese Werbeaktionen zu unterlassen (6 U 147/08). Außerdem müsse er Auskunft über ihren Umfang geben, damit RTL den Schaden berechnen könne. Denn der Möbeldiscounter habe die Bekanntheit der geschützten Wort-/Bildmarke in unlauterer Weise ausgenutzt, so das OLG. Schon der Titel "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer" solle beim Publikum die Assoziation zur Show "Deutschland sucht den Superstar" wecken.

Das werde durch die grafische Gestaltung des Logos noch verstärkt. Beide Logos seien oval geformt, beide zeigten einen blauen Hintergrund und Lichteffekte am Rand. Das Logo des Möbeldiscounters beziehe sich ganz eindeutig auf das geschützte Markenzeichen von RTL. Durch die Suche nach etwas Hässlichem werde zudem darauf angespielt, dass der Erfolg der Fernsehshow nicht nur darin liege, einen strahlenden Superstar zu ermitteln. Es würden ja immer auch Bewerber vorgestellt, die "eher ein hässliches Entlein" abgäben.