Dickmaulrüssler ruinieren Johannisbeerplantage
onlineurteile.de - Ein Obstbauer hatte eine Johannisbeerplantage angelegt. Wenige Meter entfernt lag der Komposthaufen eines anderen landwirtschaftlichen Grundstücks. Von hier aus nahm das Unglück seinen Lauf: Im Komposthaufen "wohnten" Dickmaulrüssler (Käfer), die über die Johannisbeerbüsche herfielen. Sie zerfraßen das Beerenobst und legten so gründlich Larven ab, dass dem Bauern nichts anderes übrig blieb, als die ganze Plantage zu roden und neu anzupflanzen. Vom Pächter des Nachbargrundstücks verlangte der Obstbauer Schadenersatz.
Doch das Oberlandesgericht Stuttgart sah hier die Natur am Werk (5 U 74/04). Den Nachbarn treffe keine Verantwortung. Völlig unklar sei, wie die Tiere in den Kompost gelangt seien. Vieles spreche für einen Zufall, denn grundsätzlich sei Kompost ein für Dickmaulrüsselkäfer ungeeigneter Lebensraum. Sie bevorzugten lebendes, frisches Pflanzenmaterial.
Daher könne keine Rede davon sein, dass der Nachbar mit dem Komposthaufen eine Art "Gefahrenquelle" für die Johannisbeerbüsche geschaffen habe. Im Gegenteil: Der Komposthaufen locke diese Tiere weniger an als die Johannisbeerbüsche selbst. Dass sie sich dennoch erst im Kompost niederließen, um dann zur Plantage weiterzuwandern, stelle ein Naturereignis dar, das von niemandem gesteuert oder verhindert werden könne. Dies sei ein allgemeines Lebensrisiko, das der Obstbauer selbst tragen müsse.