Die elektronische Sanitärarmatur

Das Bundespatentgericht verhilft einer energiesparenden Erfindung zum Durchbruch

onlineurteile.de - Im März 2007 reichte ein Erfinder einen Patentantrag beim Deutschen Patentamt ein. Er hatte eine Sanitärarmatur für Waschtische entwickelt.

Aus dieser Armatur fließt nur dann Wasser, wenn der Benutzer seine Hände vor einen Sensor hält. Ist niemand in der Nähe, registriert das der Sensor und versetzt die elektronische Steuereinheit in den Standby-Betrieb. So verbraucht die Armatur weniger Strom. Aus dieser Art "Schlafzustand" erwacht die Steuereinheit blitzschnell, wenn ein Benutzer seine Hände unter die Armatur hält: Sie wechselt in den Arbeitsmodus und gibt das Wasser frei.

Das Patentamt hielt das nicht für eine Innovation und erteilte dem Antragsteller kein Patent. Dagegen wehrte sich der Erfinder und zog vor das Bundespatentgericht (6 W (pat) 41/09). Mit Erfolg: Die Richter hoben den Beschluss des Patentamts auf und bewerteten die Sanitärarmatur als "patentfähig".

Dass die elektronische Steuereinheit vom Schlafmodus direkt in den Arbeitsmodus wechseln könne, sei noch nicht "Stand der Technik", erklärte das Bundespatentgericht. Das sei neu und stelle nicht einmal für einen Fachmann, der in diesem Spezialgebiet tätig sei, eine naheliegende technische Modifikation dar. Das Patent schützt die Erfindung 20 Jahre lang: In diesem Zeitraum hat allein der Erfinder das Recht, die elektronische Sanitärarmatur zu verwerten.