Die gecancelte Sicherungsverwahrung
onlineurteile.de - Ein 28-jähriger Gefangener kämpfte vor dem Bundesgerichtshof um seine Freiheit. Anfang 2004 war er mit seiner Verlobten in eine Pizzeria eingebrochen, um Geld aus Spielautomaten zu stehlen. Das Paar war von der Wirtin überrascht worden, die an dem Abend in der Gaststätte geschlafen hatte. Da der damals 19-jährige Einbrecher Stammgast der Pizzeria war, glaubte er, sie würde ihn wiedererkennen.
Deshalb, so sagte der Täter damals vor Gericht aus, habe er die Wirtin mit einem mitgebrachten Messer bei einer heftigen Rangelei zweimal in den Bauch gestochen. Dabei hatte er auch das Herz getroffen und die Frau tödlich verletzt. Um "sicherzugehen", schnitt ihr der Einbrecher obendrein die Pulsadern auf und trennte fast den Hals durch. Danach stahl er das Portemonnaie der Toten und Geld aus einem Spielautomaten.
Für den Mord büßte er mit einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Im Juli 2013 sollte er entlassen werden. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte ein Jahr vorher die nachträgliche Sicherungsverwahrung und begründete dies mit negativen Prognosegutachten: Der Mann sei weiterhin sehr gefährlich und benötige dringend sozialtherapeutische Behandlung für Gewaltstraftäter. Darüber hinaus neige er zu Drogen, Alkohol und "über-sexualisiertem" Verhalten, was das Rückfallrisiko erhöhe.
Weil nicht klar war, ob für den zur Tatzeit 19-Jährigen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden darf — das entsprechende Gesetz ist erst seit 1. Juni 2013 in Kraft —, musste sich kurz vor der geplanten Entlassung des Mörders der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen (1 StR 48/13).
Eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung wäre nur zulässig, wenn beim Täter eine psychische Störung vorläge und sein Verhalten nahe legte, dass er wieder schwerste Gewalt- oder Sexualverbrechen begehen werde, so die Bundesrichter. Bestehe dafür "hochgradige Gefahr", sei Sicherheitsverwahrung angebracht. Das sei im konkreten Fall keineswegs auszuschließen, doch bis jetzt nicht ausreichend mit Sachverständigengutachten untermauert.
Deshalb wurde die Sache ans Landgericht Traunstein zurückverwiesen, das aber vor dem Entlassungstermin keine Entscheidung mehr zustande brachte. Also wurde der Gefangene vorerst entlassen — angeblich streng kontrolliert von den Behörden.