Die gläserne Eingangstür
onlineurteile.de - Eine 66 Jahre alte Münchnerin wollte im Sommer 2008 in der Kaufhof-Filiale am Stachus etwas besorgen. Am Eingang stieß sie mit dem Kopf gegen die geschlossene Glastüre. Die Kundin erlitt angeblich eine Gehirnerschütterung und konnte eine Weile nur verschwommen sehen.
Vom Betreiber des Kaufhauses verlangte die Frau 1.500 Euro Schmerzensgeld und 1.249 Euro für eine Haushaltshilfe, die sie beschäftigen musste. Der Kaufhaus-Inhaber sei für das Missgeschick verantwortlich, meinte sie, weil man die Glastüre nicht erkennen konnte. Ein paar Aufkleber seien leicht zu übersehen, die Griffe viel zu unauffällig. Außerdem sei es sehr heiß gewesen. Alle anderen Glastüren hätten offen gestanden, nur eben diese nicht.
Die Zahlungsklage der Kaufhauskundin scheiterte beim Amtsgericht München (172 C 1190/09). Die zuständige Richterin sah sich die Fotos an, die der Anwalt der Frau vorgelegt hatte; sie zog daraus allerdings andere Schlüsse.
Die Metallgriffe reichten fast über die gesamte Türhöhe und fielen sofort ins Auge, erklärte die Amtsrichterin. Auch der Metallrahmen an der unteren Türkante sei deutlich erkennbar. Auf einem ca. 80 Zentimeter breiten Rahmen stehe auffällig der Schriftzug des Kaufhauses. Darüber hinaus klebten an der Glastüre mehrere Aufkleber: die Öffnungszeiten, ein Aufkleber mit Pay-Back-Informationen und ein Aufkleber "Rauchen verboten".
Die Kundin hätte also sehr wohl sehen können, dass sie auf eine geschlossene Türe zuging. Generell gelte: Im Eingangsbereich eines Kaufhauses müsse ein verständiger Besucher mit dem Vorhandensein von Glastüren rechnen. Man dürfe nicht sorglos darauf vertrauen, den Eingang ungehindert passieren zu können. (Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil blieb beim Landgericht München I ohne Erfolg.)