Die löschende Sprinkleranlage

Nicht jede Marktneuheit ist eine Erfindung, die ein Patent rechtfertigt

onlineurteile.de - Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte 2005 ein Patent für eine Sprinkleranlage vergeben. Sprinkleranlagen sollen im Brandfall möglichst früh löschen — diese Aufgabe erfüllten sie lange Zeit nicht optimal, weil ihr Auslösemechanismus langsam arbeitete. Sprinkleranlagen verspritzten nämlich erst Wasser, wenn ein mit Spezialflüssigkeit gefülltes Röhrchen eine bestimmte Temperatur erreichte. Durch Hitze dehnte sich die Flüssigkeit aus und brachte das Röhrchen zum Platzen. Oft hatte sich dann aber das Feuer schon so ausgebreitet, dass die Feuerwehr doch noch eingreifen musste.

Dies sollte die patentierte Sprinkleranlage verbessern: Ein Sensor, der nicht nur auf Hitze, sondern auf verschiedene Parameter anspricht (Rauch, Licht, chemische Stoffe, Strahlung), konnte über die Brandmeldezentrale die Feuerwehr alarmieren. Gleichzeitig zerstörte ein kleiner Sprengsatz das Röhrchen und gab so dem Wasser freie Bahn. Diese Anlage begann also unabhängig von der Temperatur am Sprühkopf zu löschen, wenn andere Brandparameter ein Feuer meldeten.

Gegen das Patent legte ein konkurrierender Hersteller 2006 Einspruch ein, so dass sich das Bundespatentgericht mit der Löschvorrichtung beschäftigen musste (21 W (pat) 322/06). Für so ein Produkt gebe es bereits ein Patent in den USA, wandte der Konkurrent ein, außerdem kenne man diese Technik bereits aus zwei Fachpublikationen. Daher hätte das Patentamt mangels erfinderischer Tätigkeit kein Patent erteilen dürfen.

Der Produzent lieferte einige alternative Formulierungsvorschläge für das Patentregister, um sein Patent wenigstens eingeschränkt zu "retten". Doch ohne Erfolg, es wurde widerrufen.

Nach Ansicht der Patentrichter war es 2005 bereits "aktueller Stand der Technik", dass eine Sprinkleranlage mit mehreren Sensoren agiert und diese alternativ oder kumulativ den Löschvorgang auslösen. Einige Sprinkleranlagen hätten auch damals schon, zeitgleich mit dem Beginn des Löschvorgangs, den Brand bei der Feuerwehr gemeldet. Teilweise derart detailliert, dass die anrückenden Floriansjünger den Brandherd recht genau lokalisieren können.

Da die Richter auch im "Foto-Chemo-Lumineszenz-Sensor" keine Innovation entdecken konnten, verlor der Anmelder sein Patent. Natürlich darf er seine Anlage weiterhin verkaufen und einbauen, er hat dafür jedoch keinen Patentschutz mehr.