Die unehrliche Krankenschwester
onlineurteile.de - Eine gelernte Krankenschwester und Leiterin eines ambulanten Pflegedienstes stand vor Gericht und kämpfte um ihre berufliche Existenz. Die hatte sie selbst aufs Spiel gesetzt, indem sie das Vertrauen einer Patientin missbrauchte. Die Pflegerin hatte für die Patientin einen Betrag von knapp 22.000 Euro aufbewahrt. Von dieser Summe hatte sie Pflegemittel und Praxisgebühren für die kranke Frau bezahlt — und gleichzeitig private Schulden getilgt.
Dafür brummte ein Strafgericht der Krankenschwester eine erhebliche Geldstrafe auf. Darüber hinaus wurde sie wegen Betrugs verurteilt. Denn von einem Darlehen über 50.000 Euro, das sie von der Patientin erhalten hatte, hatte die Pflegerin lange nichts zurückgezahlt. Als sie auf massiven Druck der Angehörigen dann doch einmal 2.000 Euro herausrückte und einmal 3.000 Euro, zweigte sie diese Teilbeträge vom Geld der Patientin ab.
Auch wenn der zweite Schuldspruch später aufgehoben wurde, blieb ein übler Nachgeschmack. Die Frau sei in der Pflege nicht gut aufgehoben, entschied die zuständige Behörde, und erkannte ihr die Berufsbezeichnung Krankenschwester ab. Dagegen wehrte sich die Frau: Die Patientin habe ihr die 22.000 Euro "quasi aufgenötigt". Sie habe nicht beabsichtigt, sich dauerhaft zu bereichern, sondern alles zurückzahlen wollen. Letztlich habe sie die Patientin überhaupt nicht geschädigt.
Mit diesen Argumenten konnte die Pflegerin beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg nicht punkten: Es bestätigte den Beschluss der Behörde (8 LA 155/12). Schwer kranke Patienten müssten sich auf die examinierten Pflegekräfte verlassen können — und das nicht nur in medizinisch-pflegerischer Hinsicht. In so einer Situation könnten sich Patienten um Vieles nicht richtig kümmern und seien auf zuverlässige Helfer angewiesen.
Wenn nötig, müssten Krankenschwestern und Pfleger auch mit Vermögen der Patienten umgehen. Dann seien sie verpflichtet, es korrekt zu verwalten. Stattdessen habe die Krankenschwester das Vertrauen missbraucht, das dieser Berufsgruppe üblicherweise entgegengebracht werde, und zu Lasten ihrer Patientin einen eigenen Kredit abbezahlt.
So ein Verhalten könnte sich bei weiterem Kontakt mit Patienten wiederholen. Es stehe nicht mit Gewissheit fest, dass sich die Pflegerin künftig an berufliche Vorschriften halten werde. Dass sie den finanziellen Schaden "letztlich ausgeglichen" habe, beweise gar nichts. Das habe unter dem Druck des Strafverfahrens stattgefunden und belege keine ernsthafte Reue. Die Frau dürfe sich daher nicht mehr Krankenschwester nennen.