Dienstunfähiger Ruheständler studierte Jura
onlineurteile.de - Im Alter von 38 Jahren wurde ein Beamter der Deutschen Bundesbahn wegen psychisch bedingter Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Den nutzte der Mann sehr produktiv: Er studierte Jura, bestand das Examen und absolvierte anschließend den juristischen Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf). Als sein ehemaliger Arbeitgeber, die inzwischen privatisierte Deutsche Bahn AG, davon erfuhr, wurde der frischgebackene Jurist erneut in das Beamtenverhältnis berufen.
Vergeblich pochte der Mann auf Vertrauensschutz und erhob Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung: Nach dem Beamtenrecht sei eine unfreiwillige Reaktivierung von Beamten im Ruhestand nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Beginn des Ruhestands möglich, argumentierte er. Die einschlägigen Rechtsvorschriften seien 1997 ergänzt worden, hielt das Bundesverfassungsgericht dagegen (2 BvR 563/05). Seither dürften Beamte, die noch nicht das 55. Lebensjahr überschritten haben, erneut berufen werden, wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben seien.
Als diese Reform des Dienstrechts stattgefunden habe, im Februar 1997, sei der Bahnbeamte erst seit 19 Monaten im vorzeitigen Ruhestand gewesen. Von da an habe er nicht mehr damit rechnen dürfen, dass seine Versetzung in den Ruhestand dauerhaft Bestand haben würde. Das Vorgehen der Deutschen Bahn AG verstoße daher nicht gegen das Beamtenrecht - der Beamte müsse wieder antreten.