Digitalkamera in Hotelbar geklaut
onlineurteile.de - Ein Münchner reiste im Januar 2003 übers Wochenende nach Wien und stieg dort in einem edlen 5-Sterne-Hotel ab. Am Samstag besuchte er mit Bekannten zuerst einen Ball. Danach setzte man sich in der Hotelbar zusammen. In seiner Manteltasche hatte der Mann eine Digitalkamera verstaut, die er einige Tage zuvor für die Reise gekauft hatte (Kostenpunkt: 994 Euro). Den Mantel legte der Hotelgast auf einen freien Stuhl in der Nähe. Etwa um 1.30 Uhr nahm er den Mantel und ging in sein Zimmer. Erst am nächsten Tag fiel ihm auf, dass die Kamera verschwunden war. Der Münchner meldete den Verlust bei der Hotelleitung und erstattete bei der Wiener Polizei Anzeige.
Doch die konnte weder die Kamera, noch den Dieb ausfindig machen. Da wandte sich der frustrierte Wien-Reisende an seine Reisegepäckversicherung, die ihm allerdings grobe Fahrlässigkeit vorwarf und jegliche Leistung ablehnte. Auch beim Amtsgericht München blitzte der Versicherungsnehmer mit seiner Zahlungsklage gegen das Unternehmen ab (172 C 16403/03).
Die Versicherung müsse nicht für den Verlust geradestehen, so der Amtsrichter, da der Kurzurlauber die Kamera nicht "sicher verwahrt" habe. Gerade in Nobelhotels müsse man immer mit Trickdieben rechnen, weil hier "reiche Beute winke". Umso besser müssten die Hotelgäste auf wertvolle Dinge achten. Eine so teure Kamera hätte der Versicherungsnehmer direkt am Körper tragen müssen. Sie im Mantel zu lassen, der ca. einen Meter hinter ihm über einem Stuhl hing, sei grob fahrlässig. Wie unaufmerksam er gewesen sei, zeige sich auch daran, dass er den Verlust erst gegen 11 Uhr am nächsten Tag bemerkt habe. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er an das wertvolle Stück offenkundig gar nicht mehr gedacht.