Dirigent krank - Konzert abgesagt
onlineurteile.de - Ein deutscher Konzertveranstalter vereinbarte mit der C-GmbH, Agentur des Orchestre National de France (ONF), ein Konzert in der Alten Oper in Frankfurt am Main mit dem Dirigenten D. Es sollte im Rahmen einer Tournee mit mehreren Auftritten in Asien und Europa im März 2001 stattfinden. Doch der Chefdirigent des ONF litt schon vor Beginn der Tournee an einem Leistenbruch. Nachdem er seinen Arzt konsultiert hatte, fuhr er zwar nach Asien. Die Auftritte in Deutschland sagte er dann aber kurzfristig ab, weil sich seine Beschwerden verschlimmerten.
Das Orchester weigerte sich, mit dem vorgeschlagenen Ersatzdirigenten L. in Deutschland aufzutreten. Daraufhin organisierte der Konzertveranstalter ein Ersatzorchester für den Kölner Auftritt, das Konzert in Frankfurt wurde abgeblasen. Als Ausgleich für die verlorene Saalmiete usw. usf. verlangte der Veranstalter von der Konzertagentur des Dirigenten über 40.000 Euro Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht München sprach ihm eine Entschädigung von 18.570 Euro zu (7 U 3802/02). Die Agentur müsse sich das Fehlverhalten des Dirigenten zurechnen lassen, der Orchester und Mitarbeiter der Agentur zu spät über seine Probleme informierte. So sei es unmöglich geworden, Vorsorge für einen möglichen Ausfall bei der Gastspielreise zu treffen. Außerdem wäre es für alle Beteiligten zumutbar gewesen, einen Ersatzdirigenten einzusetzen.
Die Darbietung des vereinbarten Programms mit einem anderen Dirigenten mache das Konzert nicht wertlos; nur bei Solokonzerten mit berühmten Solisten wäre dies anders zu beurteilen. Angesichts des hohen Verlustes, der durch eine Konzertabsage drohe, sei es auch für das Orchester zumutbar, einen Ersatzdirigenten zu akzeptieren - auch wenn dieser vielleicht keine Spitzenleistung biete. Dem Publikum könne man vor dem Konzert ja die Umstände erläutern, eine Rufschädigung sei daher nicht zu befürchten.