Diskolärm in Valencia
onlineurteile.de - Der Lärm von sage und schreibe 127 Nachtlokalen - Bars, Pubs, Diskotheken - in der Nähe ihrer Wohnung in Valencia brachte eine Spanierin um die Nachtruhe. Obwohl die Stadt eigentlich schon 1983 beschlossen hatte, in dieser Gegend keine Nachtbars mehr zuzulassen, und das Viertel 1996 sogar zur Lärmschutzzone erklärte, erteilte die Kommune laufend neue Genehmigungen.
1997 beschwerte sich eine Bewohnerin des Viertels bei der Stadtverwaltung und verlangte 3.907 Euro: So viel hatte sie für den Einbau von Doppelfenstern ausgegeben. Als man sich bei der Stadt in Stillschweigen hüllte, wandte sich die Frau ohne Erfolg an die spanische Justiz. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach ein Machtwort (4143/02).
Lärm hindere Menschen daran, ihre Wohnung ungestört zu nutzen - ein gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschütztes Recht. Diese Vorschrift solle Bürger in erster Linie vor willkürlichen Eingriffen der öffentlichen Gewalt schützen. Sie verpflichte die öffentliche Gewalt aber auch dazu, bestimmte Maßnahmen zu treffen.
Über Jahre hinweg habe die Stadt Valencia nichts gegen den Lärm der Nachtlokale unternommen. Diese Untätigkeit verstoße gegen das Recht der Beschwerdeführerin, ihre Wohnung ungestört zu benutzen. Gemeindebedienstete hätten wiederholt festgestellt, dass Lärmobergrenzen überschritten würden. Dabei habe die Stadt selbst das Viertel als Lärmschutzzone ausgewiesen - ohne sich darum zu scheren.
Und dann baten die Straßburger Richter den beklagten Staat Spanien direkt zur Kasse: Er habe binnen drei Monaten 3.884 Euro für die Doppelfenster zu zahlen und zusätzlich 4.500 Euro für die Anwaltskosten der spanischen Bürgerin.