Doggen brechen aus ihrem Zwinger aus
onlineurteile.de - Der Nachbar des Hundehalters war ohnehin nicht sehr erbaut davon, dass nebenan mehrere Deutsche Doggen "hausten". Normalerweise befanden sich die relativ jungen Hunde in einem Zwinger. Eines Tages aber büxten sie aus und liefen im Garten frei herum. Nun packte den Nachbarn die Panik: Denn groß genug, um die Mauer zwischen beiden Grundstücken zu überspringen, waren die Doggen allemal.
Deshalb rief der Mann sofort die Polizei. Die Beamten hielten die Situation ebenfalls für gefährlich, weil die Hunde ihre Vorderpfoten auf die Grenzmauer gelegt hatten und wild bellten. Die Polizisten telefonierten herum, erreichten schließlich die Tochter des Hundehalters. Die junge Frau kam nach Hause und brachte die Tiere in den Zwinger zurück.
Einige Wochen später erhielt der Hundehalter einen Gebührenbescheid vom Polizeipräsidium Rheinpfalz: 141 Euro sollte er für den Polizeieinsatz berappen. Dagegen klagte der Mann: Er habe die Beamten nicht in Anspruch genommen. Der Einsatz sei überflüssig gewesen, denn von seinen jungen Hunden gehe objektiv keine Gefahr aus.
Doch das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, dass der Doggen-Halter zahlen muss (5 K 256/11.NW). Um polizeiliches Einschreiten zu rechtfertigen, genüge schon der Anschein ernsthafter Gefahr, stellten die Richter fest. Die Beamten hätten bei vernünftiger Überlegung von einer Gefahrenlage ausgehen müssen. Denn die Hunde hätten nach ihrer Ankunft sofort "wild angeschlagen" und einen aggressiven Eindruck gemacht. Der Gedanke, dass sie über die Mauer ins Nachbargrundstück springen und Menschen attackieren könnten, sei nahe liegend gewesen.