Doppelhaushälfte abgerissen

Nachbar trifft Sicherungsmaßnahmen - wer trägt die Kosten?

onlineurteile.de - Als die Doppelhaushälfte nebenan abgerissen wurde, sorgten die Eigentümer der anderen Haushälfte für Stützungsmaßnahmen. Anschließend machten sie den Bauherren von nebenan - es handelte sich um neue Eigentümer, eine Erbengemeinschaft - eine Rechnung auf. Die waren allerdings der Ansicht, dass diese Kosten sie nichts angingen.

Vom Oberlandesgericht Frankfurt wurden sie eines Besseren belehrt (16 U 211/03). Beim Abriss eines Hauses müsse der Eigentümer dafür sorgen, dass die Baumaßnahme die Nachbarn nicht beeinträchtige. Verliere bei einer Doppelhaushälfte das zweite Haus durch den Abriss seine Stütze, gehörten dazu auch Stützungsmaßnahmen. Deshalb müssten die Eigentümer der abgerissenen Haushälfte die Kosten der Sicherung übernehmen und zusätzlich die Kosten für Sanierungsarbeiten, die durch den Bau notwendig wurden (Arbeiten an der Hausverkleidung, Schäden an der Giebelwand etc.). Und so summierte sich das Ganze auf knapp 11.000 Euro.