Doppelt Kindergeld kassiert
onlineurteile.de - Ein beurlaubter Bahnbeamter war 1997 Vater einer Tochter geworden. Im Januar 1998 beantragte er für das Baby Kindergeld: Erstens bei der Familienkasse. Zweitens beim "Bundeseisenbahnvermögen", das seit der Privatisierung der Deutschen Bahn für beurlaubte Bahnbeamte zuständig ist. Ab Januar 1999 erhielt der Vater von beiden Stellen Kindergeld. Bei einem Datenabgleich der beiden Ämter fiel 2008 die doppelte Zahlung auf.
Die Familienkasse forderte vom Eisenbahner rund 17.000 Euro zurück. Der blieb cool und wandte ein, Arbeitgeber und Familienkasse hätten sich absprechen sollen: Dass er doppelt Geld bekam, habe ihm nicht zwangsläufig auffallen müssen. Er habe sich korrekt verhalten, werde jedoch freiwillig einen Teil des Geldes zurückzahlen. Aber höchstens die Hälfte: Festsetzungen von Kindergeld, die länger als fünf Jahre zurücklägen, dürfe die Familienkasse nicht aufheben. Das sei verjährt. Eine zehnjährige Verjährungsfrist gelte nur bei Steuerhinterziehung.
Genau darum handle es sich hier, fand das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (4 K 1507/09). Die Familienkasse habe daher ihren Beschluss, dem Eisenbahner ab Januar 1999 Kindergeld zu zahlen, zu Recht für den gesamten Bewilligungs-Zeitraum aufgehoben. Dass er nur beim Bundeseisenbahnvermögen Kindergeld beantragen durfte, habe er wissen müssen: Immerhin habe er schriftlich in beiden Anträgen auf Kindergeld bestätigt, ein Merkblatt zum Kindergeld erhalten und gelesen zu haben.
Dass der Vater zehn Jahre lang nicht bemerkt hatte, dass er doppelt kassierte, nahm ihm das Gericht nicht ab. Die Zahlungen der Familienkasse seien auf den Kontoauszügen ausdrücklich mit der Bezeichnung Kindergeld versehen, so das Finanzgericht. Auch aus den monatlichen Mitteilungen des "Bundeseisenbahnvermögens" gehe "Kindergeld" als Zweck der Zahlung eindeutig hervor.