Dreck im Krankenhaus

Überwachung des Hygienestandards ist noch lückenhaft

onlineurteile.de - Das Unheil nahm mit einer Sprunggelenksspiegelung im Oktober 1996 seinen Lauf. Nach dem diagnostischen Eingriff verheilte die Wunde des Patienten nicht richtig, weil sie mit Keimen (dem berüchtigten Staphylococcus aureus) infiziert war. Die anschließende Antibiotikum-Behandlung blieb erfolglos, nach zwei weiteren Operationen wurde das linke obere Sprunggelenk versteift. Aber auch damit war das Leiden noch nicht überstanden; der Patient musste nochmals in die Klinik, um sich operieren zu lassen.

Der geplagte Mann fuhr gegen den Krankenhausträger schweres Geschütz auf. In der Klinik habe in hygienischer Hinsicht ein Saustall geherrscht. Waschräume und Toiletten seien total verschmutzt gewesen. Seine Infektion zeige, dass man mit verunreinigten, jedenfalls unzureichend sterilisierten Geräten gearbeitet habe. Dafür müsse ihn der Krankenhausträger entschädigen. Doch beim Oberlandesgericht Zweibrücken blieb seine Klage erfolglos (5 U 15/02).

Absolute Keimfreiheit des Personals dürften die Patienten in einer Klinik nicht erwarten, erklärten die Richter, einwandfreie hygienische Verhältnisse jedoch schon. Der Klinikträger hafte für Infektionen nur, wenn die Übertragung der Keime durch unzureichende Hygiene verursacht wurde, ansonsten müssten Patienten Infektionen als Krankheitsrisiko entschädigungslos hinnehmen.

Nun konnte der Patient im Rechtsstreit die Schlamperei auf der Krankenstation sogar beweisen. Ein Gerichtssachverständiger kam jedoch zu dem Schluss, aus den Operationsdaten mehrerer Jahre ergebe sich keine auffallend hohe Infektionsrate mit besagtem Erreger - weder vor, noch nach der Behandlung des Klägers. Für den Klinikträger habe also keinen zwingenden Grund gegeben, organisatorische Maßnahmen gegen Infektionen zu treffen, schlossen die Richter daraus. Allerdings habe es in der Zeit, in der diese statistischen Unterlagen erstellt wurden, in Deutschland noch keine einheitlichen und verbindlichen Kriterien für ein Hygiene-Überwachungssystem gegeben. Eine Datenerfassung nach modernen Kriterien habe man erst 1997 begonnen, sie sei auch heute noch kein verpflichtender Standard.