Dressurpferd lahmte

Tierarzt deutete bei der Ankaufsuntersuchung die Röntgenbilder falsch

onlineurteile.de - Für 60.000 Euro kaufte eine Reiterin einen Wallach als Dressurpferd. Vor dem Vertragsschluss untersuchte ein Tierarzt das Pferd (eine so genannte "Ankaufsuntersuchung"). "Ohne besonderen Befund" lautete das Ergebnis. Das sollte sich schon bald nach dem Kauf als falsch erweisen: Das Pferd lahmte dauerhaft. Daraufhin trat die Käuferin vom Kaufvertrag zurück.

Vor Gericht erstritt sie (zusätzlich zur Rückzahlung des Kaufpreises) Schadenersatz vom Verkäufer für Unterstell- und Transportkosten. Der Prozess endete mit einem Vergleich. Anschließend forderte die Reiterin vom Tierarzt Schadenersatz für Fütterung, Pflege und die Behandlung des Wallachs in einer Tierklinik.

Der Tierarzt habe bei der Ankaufsuntersuchung Röntgenbilder des Pferdes ausgewertet und dabei die pathologischen Befunde an den Knien übersehen oder falsch interpretiert, warf sie ihm vor. Jedenfalls habe er die Befunde im Untersuchungsbericht nicht erwähnt. Dieser Fehler sei der Grund dafür, dass sie das lahme Tier gekauft habe. Deshalb müsse auch der Tierarzt für den finanziellen Verlust durch überflüssige Ausgaben haften.

Das Oberlandesgericht war anderer Ansicht: Der Anspruch der Käuferin auf Schadenersatz vom Tierarzt sei durch den Vergleich erloschen, den sie mit dem Verkäufer vor Gericht geschlossen habe. Dem widersprach der Bundesgerichtshof (VII ZR 7/11). Ein Tierarzt schulde einen fehlerfreien Befund. Wenn er diese Pflicht aus dem Behandlungsvertrag nicht erfülle, müsse er für die Folgen geradestehen.

Der Verkäufer habe sich ebenso wie die Käuferin auf das Ankaufsgutachten des Tierarztes verlassen. Daher könne man nicht ohne weiteres annehmen, dass allein der Verkäufer für die Pflege- und Behandlungskosten hafte. Wenn die Käuferin mit dem Verkäufer einen Vergleich schließe (danach sollten ihre Forderungen gegen ihn abgegolten sein), erlaube das nicht den Schluss, dass sie damit auch auf Forderungen gegen den Tierarzt verzichtet habe.