Drogensüchtige Mutter im Knast ...
onlineurteile.de - Eine drogensüchtige junge Frau dealte mit kleinen Mengen Drogen, um sich Geld für ihren eigenen Konsum zu beschaffen. Das brachte sie ins Gefängnis. Trotzdem forderte der Ex-Mann von ihr Unterhalt für das gemeinsame Kind.
Das Oberlandesgericht Koblenz ließ ihn abblitzen (13 WF 1049/03). Im Gefängnis könne die unterhaltspflichtige Mutter keiner normalen Erwerbstätigkeit nachgehen, über andere Einkünfte oder Vermögen verfüge sie nicht. Das geringe Arbeitsentgelt für die in der Haftanstalt gebotenen Beschäftigungen (140 Euro monatlich) sei Überbrückungsgeld für später: Es werde zum größten Teil angespart, um den Lebensunterhalt der Häftlinge in den ersten Wochen nach der Entlassung aus dem Gefängnis zu sichern. Über dieses Geld könne die Frau bis zur Entlassung nicht verfügen. Sie bekomme davon nur geringes Taschengeld für Körperpflege, Postgebühren etc.
Nur in einem (Ausnahme-)Fall dürfte sich die Mutter nicht darauf berufen, wegen der Haft zahlungsunfähig zu sein: wenn sie eine Straftat begangen hätte, um sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen und/oder dem Kind direkt zu schaden. Die Verstöße der Frau gegen das Betäubungsmittelgesetz hätten mit dem Kind aber nichts zu tun.